Die Einfuhr von nicht konservierten Lebensmitteln ist in Argentinien grundsätzlich verboten, es sei denn, es wurde eine Sondergenehmigung erteilt, zusammen mit Gegenständen und Objekten von historischer, künstlerischer oder archäologischer Bedeutung.

Zollfreie Einfuhren sind für begrenzte Mengen bestimmter Gegenstände erlaubt: 200 Zigaretten (oder 25 Zigarren), 2 Liter alkoholische Getränke, bis zu 5 kg Dosennahrung und Souvenirs oder Geschenke im Gesamtwert von 300 USD oder weniger.

Überschreiten der zollfreien Grenzen: Wenn die Mengen dieser Gegenstände die angegebenen Grenzen überschreiten, wird eine Abgabe in Höhe von 50 % ihres Wertes erhoben.

Persönliche Gegenstände: Persönliche Gegenstände, die für den individuellen Gebrauch notwendig sind, können ohne Zollgebühren ins Land gebracht werden.

Verbotene Exporte: Die Ausfuhr von Gegenständen mit historischer, künstlerischer oder archäologischer Bedeutung, Waffen und bestimmten Waren erfordert eine Sondergenehmigung.

Erlaubte Exporte: Artikel wie Wolle und Lederwaren, Schmuck und Souvenirs für den persönlichen Gebrauch können exportiert werden. Für die Ausfuhr sind ordnungsgemäße Belege erforderlich, einschließlich eines Ausfuhrstempels für Pelzprodukte.

Währung: Es gibt keine Beschränkungen für die Einfuhr und Ausfuhr von nationalen und ausländischen Währungen in Argentinien.

Zollfreie Einfuhrmengen:

Die folgenden Gegenstände können von Reisenden aus Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay oder Uruguay oder von Rückkehrern nach Argentinien nach mehr als einem Jahr im Ausland zollfrei eingeführt werden.

  • 1 Liter alkoholische Getränke;
  • 200 Zigaretten und
  • 25 Zigarren;
  • 2 kg Lebensmittelprodukte.

Reisende, die aus anderen Ländern als den oben genannten nach Argentinien einreisen, haben leicht höhere zollfreie Einfuhrmengen für alkoholische Getränke, Zigaretten, Zigarren und Lebensmittelprodukte.

  • 2 Liter alkoholische Getränke;
  • 400 Zigaretten und 50 Zigarren;
  • 5 kg Lebensmittel.

Verbotene Gegenstände:

  • Eine Reihe von Gegenständen ist für die Einfuhr oder Ausfuhr verboten, darunter illegale Drogen, Waffen, Sprengstoffe, Messer, Fleisch und Fleischprodukte, Milchprodukte, frisches Obst und Gemüse, Bäume und Pflanzen, neue Computer und Fernseher, Erde, Falschgeld und Waren sowie pornografisches Material.

Eingeschränkte Gegenstände:

  • Feuerwaffen und Munition: Die Einfuhr von Feuerwaffen und Munition erfordert eine Genehmigung von der Nationalen Behörde für Waffenkontrolle (RENAR) sowie eine Gebühr pro Waffe.
  • Haustiere: Hunde und Katzen benötigen ein offizielles tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis für die Einreise. Haustiere unter drei Monaten benötigen kein Impfzeugnis gegen Tollwut.
  • Mobiltelefone: Die Einfuhr von Mobiltelefonen erfordert die Genehmigung der Zollabteilung vor der Einreise.

Diese Vorschriften sollen die kontrollierte Bewegung von Waren gewährleisten und die Sicherheit des Landes gewährleisten. Reisende sollten sich dieser Regeln bewusst sein, um Probleme bei der Einreise oder Abreise aus Argentinien zu vermeiden.

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